Immer wieder kommt es zu Schäden durch Ladungsdiebstähle bei der Auftragsvergabe.
Betrüger nutzen die Anonymität gezielt für Straftaten aus. Die Vorgehensweise der Betrüger reicht hierbei vom Vortäuschen einer nichtexistenten Firma, über den Missbrauch des Namens einer existenten Firma bis zum Aufkauf realer Firmen, um sich Frachtaufträge zu verschaffen und so Zugriff auf LKW-Ladungen zu erzielen.
Auftraggeber werden immer häufiger Opfer krimineller Handlungen. Im Focus steht die transportierte Ware. Es geht um die Unterschlagung von ganzen LKW-Ladungen, Containern, Wechselbrücken, aber auch einzelner, kleinerer Sendungen.
Das Täterverhalten variiert ebenso wie die Arten des Zugriffs auf die Waren. Der Trend stetig steigender Einzelschadenhöhen sowie der Schadenhäufigkeit ist dabei ungebrochen.
Die Tipps zur Schadenverhütung sind unverbindlich. Sie wurden erarbeitet, um Lkw-Ladungen mit hochwertiger Ware vor Unterschlagung zu schützen.
Kriminelle spezialisieren sich zunehmend auf die Unterschlagung von Lkw-Ladungen. Hierzu erschleichen sie sich reguläre Transportaufträge. Bei der Warenübernahme durch die Täter deutet das gesamte Prozedere zunächst auf einen regulären Transport hin. Sobald sie das Transportgut mit Unterschlagungsabsicht übernommen haben, wird der Transportauftrag nicht weiter ausgeführt. Die Ware erreicht nicht den vorgesehenen Empfänger, sondern wird anderweitig veräußert. Spätestens in diesem Stadium ist der vermeintliche Geschäftspartner nicht mehr auffindbar. Betroffen sind neben Einzelaufträgen auch Mehrfachaufträge mit entsprechend höherem Schadenpotential.
In der Regel konzentrieren sich Täter auf hochwertige und solche Waren, die sich unproblematisch und profitabel absetzen lassen. Die Schäden sind meist immens. Um mit Transporten beauftragt zu werden, wählen Täter zum Beispiel folgende Vorgehensweisen:
| ||
| ||
|
Soviel nur zu den wesentlichen Handlungsmodi. Die Kontaktaufnahme findet meist über Mobiltelefone, per E-Mail oder via Internet statt.
Bei ihrer Vorgehensweise tarnen sich die Kriminellen geschickt. Dennoch ist es möglich, durch relativ einfache Maßnahmen Transportschäden der beschriebenen Art zu verhindern. Ziel ist dabei, sich der Seriosität sowie Authentizität potenzieller Geschäftspartner zu versichern. So ist es möglich, sogenannte "schwarze Schafe" von zuverlässigen Transportunternehmen zu unterscheiden. Insbesondere bei angestrebten neuen Geschäftsverbindungen ist es unverzichtbar, den künftigen Geschäftspartner einer genauen Prüfung zu unterziehen.
1. Geschäftsanbahnung
Für die Geschäftsanbahnung mit dem Transportunternehmer kann der Auftraggeber vielfältige Kommunikationswege nutzen. Telefon und Telefax werden dabei durch die Kommunikation via Internet zunehmend verdrängt. Auftragsdetails werden häufig per E-Mail übermittelt.
Moderne Kommunikationsmittel bieten dem seriösen Anwender hohen Nutzungskomfort, aber auch Kriminellen bieten sie mehr denn je eine Vielzahl von Möglichkeiten, unter Verschleierung ihrer wahren Identität scheinbar seriöse Geschäftskontakte anzubahnen. Diese Tatgelegenheiten generieren für den Auftraggeber hohe Risiken.
Unabhängig vom gewählten Kommunikationsweg, muss daher der Transportunternehmer durch den Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgewählt werden.
2. Aufnahme der Geschäftsbeziehung
Die beschriebenen Strategien der Täter werden häufig erfolgreich genutzt, um möglichst viele Lkw-Ladungen zu unterschlagen. Daher ist bei Aufnahme erstmaliger Geschäftsbeziehungen, hinsichtlich der Zuverlässigkeitsprüfung der neuen Partner, besondere Sorgfalt geboten.
Hierzu sollte das Transportunternehmen vorab aufgefordert werden, als vertrauensbildende Maßnahme zum Beispiel folgende Nachweise vorzulegen:
| ||
| ||
| ||
| ||
|
Wenn Dokumente oder Daten nicht ausreichend lesbar oder nicht plausibel sind, sollte entweder auf die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bestanden oder auf die Auftragsvergabe verzichtet werden.
Kriminelle reichen oft gefälschte Unterlagen ein. Daher sollten die vorgelegten Dokumente auf ihre Echtheit geprüft werden. Bei Überprüfung der Referenzen sollte ermittelt werden, ob die Transporte, wie in den Referenzen beschrieben, durchgeführt wurden. Ferner sollte die Versicherungsbestätigung vom Versicherer geprüft und bestätigt werden. Durch Inanspruchnahme von Wirtschaftsauskunfteien oder durch Anfragen bei den jeweiligen Registern können die Firmendaten überprüft werden, wie zum Beispiel:
| ||
| ||
| ||
| ||
| ||
| ||
| ||
| ||
| ||
|
Mit Hilfe der UID kann über das MwSt.-Informationsaustauschsystem der Europäischen Union die Firmenadresse zusätzlich geprüft werden.
Die E-Mail-Adresse und offizielle Homepage sowie die Telefon- und Faxnummer sollte auf Plausibilität geprüft werden.
Der Auftraggeber sollte anhand des Handelsregisterauszugs zudem prüfen, wie lange das Transportunternehmen bereits am Markt aktiv ist und ob kürzlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Von Bedeutung sind ferner Informationen zur Solvenz des Transportunternehmens. Diese können beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien liefern.
3. Laufende Geschäftsbeziehung
Kriminelle täuschen mitunter ein Beschäftigungsverhältnis bei einem in der Branche bekannten Transportunternehmen vor. Daher ist es wichtig, auch bei laufenden Geschäftsbeziehungen den Kommunikationspartner zweifelsfrei zu identifizieren. Hierzu sind beispielsweise die Vereinbarung bestimmter Kommunikationswege sowie die Zuweisung festgelegter Mitarbeiter für die Auftragsbearbeitung beim Transportunternehmen hilfreich.
Die Versicherungsbestätigung des Transportunternehmens sollte regelmäßig geprüft und vom Versicherer bestätigt werden. Daneben sollte die Solvenz des Transportunternehmens über eigene Beobachtungen des Zahlungsverhaltens regelmäßig überprüft werden. Diesbezügliche Erkenntnisse sollten in die Überprüfungsmaßnahmen einbezogen werden, zum Beispiel durch:
| ||
| ||
|
4. Auftragsvergabe
Der Transportauftrag sollte nur nach positiver Überprüfung der Zuverlässigkeit des Transportunternehmens durch den Auftraggeber vergeben werden. Vergabe und Annahme von Transportaufträgen sollten nur über vereinbarte Kommunikationswege mit zugewiesenen Kommunikationspartnern erfolgen. Bei Abweichungen muss die Ursache hierfür beim Transportunternehmer hinterfragt werden. Erfolgt keine plausible Antwort, sollte auf einen anderen Transportunternehmer ausgewichen werden.
Für Abholung und Lieferung des Transportguts sollten Zeitfenster und eine Auftragsnummer vereinbart werden. Ferner kann der Transportunternehmer dem Auftraggeber noch weitere Daten zur Verfügung stellen, wie Name des Fahrers, Kennzeichen des Transportfahrzeuges, Versicherung auf Fahrerlaubnis des Fahrers, etc. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten müssen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes befolgt werden.
Ferner sollte der Auftraggeber einen Frachtbrief gemäß § 408 Handelsgesetzbuch (HGB) oder Artikel 6 des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) erstellen.
5. Abholung des Transportguts
Um Fehlverladungen zu vermeiden, kann vor Übergabe des Transportguts die vereinbarte Auftragsnummer beim Fahrer erfragt werden. Anschließend kann die Identität des Fahrers anhand seines amtlichen Ausweises zweifelsfrei festgestellt und mit den avisierten Daten abgeglichen werden. Dies ist zu dokumentieren.
Gleiches gilt für die Überprüfung der Transportmittel. Hierbei soll geprüft werden, ob Fahrzeugtyp und Kennzeichen am Transportmittel mit dem Avis übereinstimmen. Bei Abweichungen muss die Ursache hierfür beim Transportunternehmer hinterfragt werden. Für die Nachfrage müssen die vereinbarten Kommunikationswege genutzt werden. Erfolgt keine plausible Antwort, sollte das Transportgut nicht in die Obhut des Fahrers gegeben werden und gegebenenfalls die Polizei alarmiert werden. Bei einer plausiblen Antwort des Transportunternehmers sollte der Frachtbrief entsprechend geändert und der Auftraggeber informiert werden.
Bei Übergabe des Transportguts muss eine Schnittstellenkontrolle durchgeführt werden. Bei dieser soll in Anlehnung an Ziffer 7 der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) das Transportgut auf
| ||
|
überprüft werden.
Unregelmäßigkeiten sollen durch den Fahrer im Frachtbrief vermerkt und vom Absender gegengezeichnet werden. Zusätzlich sollte der Empfänger über diese sogenannte Abschreibung informiert werden.
Nach Möglichkeit sollte ein Foto von Fahrer und Fahrzeug angefertigt und archiviert werden. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten müssen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes befolgt werden.
Nach der Übergabe des Transportguts sollte der Empfänger über den voraussichtlichen Liefertermin informiert werden. Bei ungebrochenen Verkehren bzw. Direktverkehren können dem Empfänger zusätzlich die Fahrer- und Fahrzeugdaten übermittelt werden.
Die für die Verladung zuständigen Mitarbeiter des Auftraggebers sollten auf die Gefahr der Unterschlagung von Lkw-Ladungen hingewiesen und in den Präventivmaßnahmen geschult worden sein. Generell sollte die Warenübergabe mit der notwendigen Sorgfalt und Sensibilität erfolgen.
6. Ablieferung der Ware
Aus Sicht des Auftraggebers |
Die Einhaltung der Liefertermine sollte durch den Auftraggeber kontrolliert werden. Kann der Fahrer den Liefertermin nicht einhalten, sollte die Ursache beim Transportunternehmer hinterfragt werden. Erfolgt keine plausible Antwort, sollte die Polizei eingeschaltet werden.
Aus Sicht des Fahrers |
Bei Änderung der Ablieferstelle durch den mutmaßlichen Empfänger sollte der Fahrer bzw. der Transportunternehmer Weisung beim Auftraggeber einholen und sich die Änderung der Ablieferstelle bestätigen lassen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Seriosität des mutmaßlichen Empfängers sollte die ursprüngliche Entladestelle angefahren und gegebenenfalls die Polizei eingeschaltet werden.
Vor Übergabe des Transportguts an den Empfänger sollte der Fahrer dessen Identität anhand dessen amtlichen Ausweises zweifelsfrei feststellen und dokumentieren. Sofern Unsicherheiten bezüglich der Entladestelle oder der Identität des Empfängers bestehen, sollte zunächst die Entladung unterbleiben und entsprechende Weisung beim Auftraggeber eingeholt werden.
Bei Übergabe des Transportguts an den Empfänger soll eine Schnittstellenkontrolle erfolgen. Das Ergebnis soll im Frachtbrief vermerkt und vom Empfänger gegengezeichnet werden.
Aus Sicht des Empfängers |
Um eventuelle Unregelmäßigkeiten während des Transportes zuordnen zu können, soll die Identität des Fahrers anhand dessen amtlichen Ausweises zweifelsfrei festgestellt und mit den avisierten Daten abgeglichen werden. Dies ist zu dokumentieren.
Bei Abweichungen sollte die Ursache beim Transportunternehmer hinterfragt werden. Erfolgt keine plausible Antwort, sollte bei der Schnittstellenkontrolle insbesondere Anzahl und Beschaffenheit der Packstücke kontrolliert werden. Ferner sollten für die Kontrolle der Packstücke auch die Ladeeinheiten aufgelöst werden. Bei fehlenden Packstücken oder Packstücken mit falschem Inhalt sollte die Polizei informiert werden.
Der Auftraggeber sollte durch den Empfänger über den ordnungsgemäßen Abschluss des Transportes sowie gegebenenfalls über Unregelmäßigkeiten informiert werden.
7. Fazit
Die Tipps zur Schadenverhütung sollen helfen, die Unterschlagung von Lkw-Ladungen zu verhindern. Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen für die Diebstahlprävention ergriffen werden, um den eigentlichen Transport zu sichern.
Kriminelle sind bei der Entwicklung neuer "modi operandi" flexibel und einfallsreich. Deshalb sollten generell keine Aufträge an Transportunternehmen vergeben werden, wenn deren Zuverlässigkeit zweifelhaft erscheint und die persönliche Einschätzung der Gesamtsituation negativ ausfällt.